Das müssen Sie beachten
Annahme biologischer Gartenabfälle
Wie Sie Grünschnitt richtig trennen, anliefern und umweltgerecht entsorgen
Grünschnitt fällt nicht nur im Frühling oder Herbst an, sondern ganzjährig bei der Pflege von Gärten, Grünanlagen und Außenflächen. Dabei handelt es sich um pflanzliche Abfälle, die grundsätzlich recycelt oder kompostiert werden können – vorausgesetzt, sie sind sortenrein gesammelt und nicht mit Fremdstoffen belastet.
Eine ordnungsgemäße Entsorgung von Grünschnitt ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch gesetzlich geregelt. Bei Landwehr können Sie Ihren Grünschnitt sicher und zuverlässig anliefern – wir sorgen für die sachgemäße Aufbereitung und umweltgerechte Verwertung.
Was zählt zum Grünschnitt?
Als Grünschnitt bezeichnen wir biologisch abbaubare, pflanzliche Abfälle aus Gärten, Parks und Landschaftsbau. Dazu gehören unter anderem:
- Gras- und Rasenschnitt
- Laub
- Zweige, Äste (bis ca. 15 cm Durchmesser)
- Heckenschnitt
- Kräuter, Stauden, andere Pflanzenreste
- Wurzeln in geringen Mengen (ohne Erde)
Diese Materialien eignen sich zur Kompostierung oder als Biogut in modernen Vergärungsanlagen – sofern sie frei von Verunreinigungen sind.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen behalten wir uns vor, das Material zurückzuweisen oder einen Sortierzuschlag in Rechnung zu stellen.
Was darf NICHT in den Grünschnitt?
Um einen sauberen Materialkreislauf zu sichern, dürfen folgende Stoffe keinesfalls im Grünschnitt enthalten sein:
- Plastikfolien, Blumentöpfe, Draht, Netze
- Holz mit Nägeln, Schrauben oder Lackierungen
- Küchenabfälle oder Speisereste
- Erde, Steine, Sand, Bauschutt
- Fremdkörper wie Glas, Metall oder Textilien
- behandeltes Holz oder verunreinigte Äste
- Müllsäcke oder Verpackungsmaterial aus Kunststoff
Diese Stoffe stören nicht nur die Verwertung, sondern können beim weiteren Recyclingprozess erheblichen Schaden anrichten und zusätzliche Kosten verursachen.
Wie muss der Grünschnitt angeliefert werden?
Für die Annahme gelten folgende Anforderungen:
- Das Material muss sortenrein und sichtbar frei von Fremdstoffen sein.
- Äste dürfen nur bis zu einem Durchmesser von ca. 15 cm angeliefert werden.
- Der Grünschnitt muss lose oder in geeigneten, entleerten Behältnissen geliefert werden – keine Mischungen mit Hausmüll oder anderen Abfallarten.
- Bei Wurzelstücken gilt: Nur kleinformatig (kein kompletter Wurzelballen) und möglichst frei von Erde.
Durch konsequente Trennung verbessern Sie nicht nur die Recyclingquote, sondern sparen auch Entsorgungskosten.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen behalten wir uns vor, das Material zurückzuweisen oder einen Sortierzuschlag in Rechnung zu stellen.
Im Zweifelsfall:
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