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Lagerplätze

Big-Bags und Schutzkleidung

Schutzkleidung bei Arbeiten mit Gefahrstoffen ist lebenswichtig, da sie vor Verletzungen und gesundheitlichen Schäden durch Chemikalien, Dämpfe oder gefährliche Partikel schützt und die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht.

BigBag

Größe I (kubisch – 90 x 90 x 110 cm)

Für Bruchstücke oder kleinere Fassadenteile

Plattensack

Größe II (Plattensack – 260 x 125 x 30 cm)
Größe III (Plattensack – 320 x 125 x 30 cm)

Für ganze Wellplatten,
z. B. je Sack ca. 25 Platten à 90 x 200/250 cm (ca. 50 m² Dachfläche)

Bei uns erhalten Sie hochwertige Schutzkleidung wie Schutzanzüge, Handschuhe und Atemmasken, die für Arbeiten mit Gefahrstoffen geeignet sind. Außerdem bieten wir robuste Big Bags für sicheren Transport und Lagerung an.

Das müssen Sie beachten

Entsorgung von belastetem Holz mit Holzschutzmitteln

Warum Altholz der Klasse A IV als gefährlicher Abfall gilt – und wie Sie es korrekt sammeln, lagern und transportieren.

Bei Abbrucharbeiten im Außenbereich oder beim Rückbau älterer Bauteile stoßen Bauherren, Handwerker und Entsorger immer wieder auf belastetes Holz. Oft stammt es aus früheren Nutzungen, bei denen chemische Holzschutzmittel wie PCP, Lindan oder auch chromhaltige Imprägnierungen verwendet wurden. Dieses sogenannte „Altholz der Kategorie A IV“ darf nicht mit unbehandeltem oder nur leicht behandeltem Holz vermischt werden – denn es gilt laut Altholzverordnung (AltholzV) als gefährlich und muss gesondert erfasst und entsorgt werden.

Was ist Altholz A IV?

Altholz A IV umfasst alle Holzbauteile, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, um sie gegen Feuchtigkeit, Insekten oder Pilzbefall zu schützen. Solche Schutzmittel enthalten meist umwelt- oder gesundheitsgefährdende Substanzen. Aus diesem Grund unterliegt Altholz der Klasse A IV strengeren Anforderungen bei Transport, Lagerung und Entsorgung.

Typische Beispiele für Altholz A IV sind:

  • Imprägnierte Gartenholz-Elemente (z. B. Pergolen, Sichtschutz, Rankgitter)
  • Zäune, Carports oder Holzterrassen aus druckimprägniertem Holz
  • Bahnschwellen oder Leitungsmasten (teils mit Teerölen behandelt)
  • Fensterrahmen und Außentüren aus älteren Baujahren (vor allem vor 1990)
  • Dachstühle oder Balken aus Altbauten mit Schädlingsschutzmitteln

Einige dieser Bauteile können auch Asbestanhaftungen oder andere problematische Altlasten enthalten – hier ist besondere Vorsicht geboten.

Warum ist die Entsorgung von A IV-Altholz so kritisch?

Schutzmittelrückstände im Holz können bei unsachgemäßer Lagerung, Verarbeitung oder Verbrennung in die Umwelt gelangen oder gesundheitliche Schäden verursachen.

Deshalb muss Altholz der Klasse A IV:

  • getrennt von anderen Holzarten gesammelt werden,
  • entsprechend den gesetzlichen Vorschriften deklariert werden,
  • in zugelassenen Anlagen behandelt oder verwertet werden
  • (z. B. thermische Entsorgung in Sonderanlagen).

Für dieses Holz gelten besondere Transport- und Entsorgungsbestimmungen – je nach Schadstofftyp ist sogar eine Nachweisführung (Begleitscheinverfahren) erforderlich.

Wie erkenne ich A IV-Holz?

Nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, ob Holz mit Holzschutzmitteln behandelt wurde. Folgende Hinweise können helfen:

  • Grüner oder bräunlicher Farbstich als typisches Zeichen von Imprägnierungen
  • Alte Holzbauteile mit ungewöhnlichem Geruch (chemisch, stechend)
  • Klebende oder glänzende Oberflächen (Reststoffe von Teer oder Öl)
  • Herkunft aus dem Außenbereich oder aus der Zeit vor 1995

Wenn Sie sich nicht sicher sind, in welche Kategorie das Holz fällt, lassen Sie es von Fachleuten einschätzen – gefährliches Holz zu übersehen oder falsch zu deklarieren, kann nicht nur hohe Kosten verursachen, sondern auch gesetzliche Strafen nach sich ziehen.

Lagerung und Transport von A IV-Holz

  • Möglichst geschützt lagern, um Auswaschungen zu vermeiden
  • Niemals mit anderem Altholz (A I – A III) vermischen
  • In gekennzeichneten Containern oder Behältern sammeln
  • Transport nur durch zugelassene Fachfirmen (Landwehr bietet diesen Service)

Als zertifiziertes Entsorgungsunternehmen wissen wir genau, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um A IV-Altholz vorschriftsmäßig und sicher zu entsorgen.

Darf belastetes Holz verbrannt werden?

Nein – nicht im privaten Bereich. Altholz A IV darf ausschließlich in speziell genehmigten thermischen Verwertungsanlagen verbrannt werden, in denen die enthaltenen Schadstoffe zuverlässig beseitigt oder neutralisiert werden können. Offenes Feuer oder die Entsorgung über den Hausmüll sind strengstens verboten!

Im Zweifelsfall:

Fragen Sie unser Serviceteam!

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