Das müssen Sie beachten
Richtiger Umgang mit Asbesthaltigen Baustoffen
Beim Bearbeiten oder Brechen entstehen feine Fasern, die beim Einatmen Krebs und andere schwere Krankheiten auslösen können. Daher ist beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien besondere Vorsicht geboten.
Häufig vorkommende asbesthaltige Materialien:
Festgebundene Asbestzementprodukte wie „Wellasbestplatten“ (auch bekannt als „Well-Eternit“)
1. Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Asbest
- Kein Sägen, Brechen oder Bearbeiten! → Gefahr der Faserfreisetzung
- Asbesthaltige Materialien dürfen keinesfalls wiederverwendet, weitergegeben oder verschenkt werden
→ Nur ordnungsgemäße Entsorgung ist zulässig!
2. Regelungen für Firmen (Gewerbliche Entsorgung)
- Nur Fachfirmen mit Sachkundenachweis dürfen Abbruch, Transport und Entsorgung übernehmen
- Vorschrift: Einhaltung der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Januar 2007)
- Entsorgung gemäß LAGA-Mitteilung 23: www.laga-online.de
- Beginn der Arbeiten muss spätestens 7 Tage im Voraus schriftlich gemeldet werden an:
XXXXX – Gewerbeaufsichtsamt E-Mail: XXX Tel: XXX
3. Privatpersonen – Was ist zu beachten?
- Auch Privatleute müssen Schutzmaßnahmen ergreifen (z. B. Staubbindemaßnahmen, Schutzkleidung, Atemmaske), Schutz nicht nur für sich, sondern auch für Nachbarn!
- Nur staubfreier Rückbau erlaubt, gemäß den „Anerkannten Regeln der Technik“
4. Anlieferung und Entsorgung
- Nur am Entsorgungszentrum Kaufbeuren erlaubt
- Keine Entsorgung über Hausmüll, Sperrmüll oder wilde Ablagerungen
- Anlieferung separat von anderen Abfällen
- Keine Umleercontainer verwenden!
5. Verpackungsvorschriften für den Transport
Vorschrift: Staubdicht verpacken – KEINE losen Materialien!
- Vor dem Transport: Materialien mit Wasser oder Faserbindemittel nebelfeucht besprühen
- Verwendung von speziellen Big-Bag-Säcken:
Big-Bags und Schutzkleidung erhalten bei uns!
Größe I
(kubisch – 90 x 90 x 110 cm): Für Bruchstücke oder kleinere Fassadenteile
Größe II
(Plattensack – 260 x 125 x 30 cm) & Größe III (Plattensack – 320 x 125 x 30 cm): Für ganze Wellplatten, z. B. je Sack ca. 25 Platten à 90 x 200/250 cm (ca. 50 m² Dachfläche)
Wichtiger Hinweis zur Verladung:
Gleichmäßig befüllen – Trageschlaufen dürfen nicht verklemmt sein
Verladung nur so, dass Big Bags unbeschädigt per Kran oder Gabelstapler aufgenommen werden können
Bei Containern: Nur mit abklappbaren Seitenwänden
Ideale Anlieferung mit offenem Fahrzeug & Entladehilfen
Nicht zulässig: Verpackung nur in Folie oder Kunststoffsäcken
Big-Bag-Säcke sind bei uns erhältlich und mit Asbest-Warnlogo versehen.
Achtung: Bei längerer Lagerung im Freien kann Materialalterung die Tragfähigkeit der Säckemindern.
6. Gewerbliche Abfallnachweise
Für Firmen gilt:
- Bei gefährlichen Abfällen wie Asbest ist eine elektronische Entsorgungsnachweisführung (EN oder SN) nach der Nachweisverordnung erforderlich.
- Ausnahme: Bei Kleinmengen (unter 2 t/Jahr alle gefährlichen Abfälle) ist kein Nachweis nötig.
Hinweis zum Gebührenzuschlag:
Bei nicht sachgerechter Anlieferung (z. B. falsche Verpackung oder gemischte Abfälle) wird ein Sortierzuschlag erhoben!
Gemeinsam sorgen wir für einen sicheren und gesetzeskonformen Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen.
So schützen Sie sich, andere und die Umwelt nachhaltig vor den gefährlichen Asbestfasern.
Im Zweifelsfall:
Fragen Sie unser Serviceteam!