Das müssen Sie beachten
Entsorgung von KMF – künstliche Mineralfasern
Was bei Transport, Lagerung und Annahme von Mineralwolle zu beachten ist
Künstliche Mineralfasern (kurz: KMF) gehören zu den am häufigsten verwendeten Dämmstoffen in Altbauten, Industriehallen, Dachstühlen, Heizzentralen oder Rohrleitungsisolierungen bis in die 1990er-Jahre hinein. Dazu gehören vor allem Glaswolle und Steinwolle, die damals verbreitet zum Wärme-, Schall- oder Brandschutz eingesetzt wurden.
Was viele nicht wissen: Ältere KMF-Dämmstoffe gelten heute als gefährlicher Abfall – insbesondere, wenn sie vor 1996 eingebaut wurden. Die dort verwendeten Fasern können unter bestimmten Bedingungen lungengängig sein und gelten potenziell als krebserregend.
Die Entsorgung von KMF unterliegt deshalb strengen Vorschriften und darf ausschließlich bei dafür zugelassenen Entsorgungsanlagen erfolgen.
Was zählt als KMF?
Künstliche Mineralfasern im Sinne der Entsorgungsvorschriften umfassen:
- Glaswolle (z. B. Dämmmatten, Einblasdämmung, Rohrisolierung)
- Steinwolle (z. B. Fassadendämmung, Dachausbau, Akustikplatten)
- Schlackenwolle und andere mineralische Faserstoffe
Sie wurden meist als flexible Matten, feste Dämmplatten oder lose Stopfdämmung verbaut. Besonders häufig findet man belastete KMF in:
- Dächern und Zwischendecken
- hinter Lüftungsschächten
- Rohrleitungen von Altanlagen
- Trennwänden in gewerblichen Bauten
- Akustik- und Unterdecken ab Baujahr vor 1996
Wann gelten KMF als gefährlicher Abfall?
Nur moderne Mineralwollprodukte nach „KI 67“-Technik (ab ca. 1996) gelten als unbedenklich, da ihre Fasern eine sehr geringe Biopersistenz und somit keine eingeatmete Langzeitwirkung mehr aufweisen.
Ältere KMF hingegen – eingebaut vor Mitte der 1990er-Jahre – können lungengängige Fasern enthalten und werden daher gemäß Abfallschlüssel AVV 170603* als gefährlicher Abfall eingestuft.
Diese alten KMF müssen unter Einhaltung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 521) demontiert, verpackt, gekennzeichnet und entsorgt werden.
Verpackungsvorgaben nach TRGS 521
Die Verpackung von Mineralfaserabfällen hat klar definierte Anforderungen. Damit Mensch und Umwelt geschützt bleiben, gilt Folgendes:
1. Verpackung in Big-Bags nach TRGS 521:
- Reißfeste Gewebesäcke, UV-stabil beschichtet
- Mit Aufdruck „MINERALFASERABFÄLLE“ – deutlich sichtbar
- Kein offenes Lagern! Säcke müssen durchgehend verschlossen sein
- Befüllung ohne Beschädigung der Sackwände
- Zuziehkordel muss vollständig geschlossen sein
2. Annahmekriterien:
- Die KMF müssen trocken, staubfrei und staubdicht verpackt angeliefert werden
- Der Inhalt darf ausschließlich KMF enthalten – keine Folien, Holz, Pappe oder andere Bauabfälle
- Maximale Kantenlänge der Big Bags: 1,10 Meter
- Keine Anlieferung loser KMF oder in verschmutzter Verpackung
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen behalten wir uns vor, das Material zurückzuweisen oder einen Sortierzuschlag in Rechnung zu stellen..
Schutzmaßnahmen beim Ausbau
Beim Ausbau oder Rückbau KMF-haltiger Dämmstoffe ist besondere Vorsicht geboten:
- Tragen Sie geeignete Schutzausrüstung: FFP2-Maske, Schutzbrille, Einweganzug, Handschuhe
- Arbeiten Sie staubarm – z. B. durch leichtes Anfeuchten
- Keine mechanische Zerkleinerung mit Flex oder Trennscheiben
- KMF direkt beim Ausbau sicher verpacken – nicht offen lagern
- Dämmstoffe nicht verbrennen oder über Restmüll entsorgen
Tipp: Bei Unklarheit zur Einbauzeit können Herstelleraufdrucke, Etiketten oder die Gebäudehistorie helfen. Wir prüfen im Zweifel auch für Sie die mögliche Gefährdungen.
Big-Bags und Schutzkleidung erhalten bei uns!
Größe I
(kubisch – 90 x 90 x 110 cm): Für Bruchstücke oder kleinere Fassadenteile
Größe II
(Plattensack – 260 x 125 x 30 cm) & Größe III (Plattensack – 320 x 125 x 30 cm): Für ganze Wellplatten, z. B. je Sack ca. 25 Platten à 90 x 200/250 cm (ca. 50 m² Dachfläche)
Im Zweifelsfall:
Fragen Sie unser Serviceteam!




