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Lagerplätze

Big-Bags und Schutzkleidung

Schutzkleidung bei Arbeiten mit Gefahrstoffen ist lebenswichtig, da sie vor Verletzungen und gesundheitlichen Schäden durch Chemikalien, Dämpfe oder gefährliche Partikel schützt und die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht.

BigBag

Größe I (kubisch – 90 x 90 x 110 cm)

Für Bruchstücke oder kleinere Fassadenteile

Plattensack

Größe II (Plattensack – 260 x 125 x 30 cm)
Größe III (Plattensack – 320 x 125 x 30 cm)

Für ganze Wellplatten,
z. B. je Sack ca. 25 Platten à 90 x 200/250 cm (ca. 50 m² Dachfläche)

Bei uns erhalten Sie hochwertige Schutzkleidung wie Schutzanzüge, Handschuhe und Atemmasken, die für Arbeiten mit Gefahrstoffen geeignet sind. Außerdem bieten wir robuste Big Bags für sicheren Transport und Lagerung an.

Das müssen Sie beachten

Akustikdämmstoffe sicher entfernen und entsorgen

Was bei der Trennung, Sammlung und Entsorgung von Akustikdämmplatten zu beachten ist – insbesondere bei älteren Materialien

Akustikdämmplatten sind in vielen Gebäuden fester Bestandteil von Decken-, Wand- oder Bodenaufbauten. Sie dienen dem Schallschutz, tragen zur Wärmedämmung bei und bestehen aus unterschiedlichsten Materialien – von Mineralwolle über Holzfaser bis hin zu PUR-Schaum oder Gips-Verbundstoffen. Doch beim Rückbau stellt sich die Frage: Wie lassen sich diese Platten sicher entsorgen?

Denn besonders ältere Akustikplatten können aus künstlichen Mineralfasern (KMF) bestehen und gesundheitlich bedenklich sein. Einige Varianten enthalten Schadstoffe wie Formaldehyd oder GFK-ähnliche Bestandteile, andere gelten sogar als gefährlicher Abfall (AVV 170603*). Die Devise lautet also: Vorsicht statt Vermischung!

Was sind Akustikdämmplatten?

Akustikdämmplatten sind spezielle Baustoffe zur Verbesserung des Schallschutzes innerhalb Gebäuden. Typische Materialien sind:

  • Mineralfaser (Glaswolle, Steinwolle)
  • Holzfaserplatten
  • Gipsfaser- oder Gipskarton-Verbunde
  • Schaumpolymere (z. B. PUR, EPS)
  • Textilbasierte oder Naturfaserplatten (z. B. Hanf, Kokos, Jute)
  • Perforierte Gips- oder Metallkassetten mit schalldämmender Einlage

Gerade Mineralfaserplatten, die vor 1996 produziert wurden, können lungengängige Fasern enthalten und müssen entsprechend gesichert entsorgt werden.

Entsorgungspflicht nach AVV 170603*

Akustikdämmplatten mit belasteten Mineralfasern fallen unter den Abfallschlüssel AVV 170603* („anderweitig als unter 17 06 01 und 17 06 05 genannte Dämmmaterialien“), was bedeutet: Sie gelten als gefährlicher Abfall und unterliegen besonderen Sammel- und Transportregeln.

Ein typisches Beispiel: KMF-Akustikplatten mit erhöhtem organischem Anteil aus Altbausanierungen müssen als gefährlicher Abfall deklariert und in geeigneten Gebinden gesichert transportiert werden.

Verpackung gemäß TRGS 521 – das ist vorgeschrieben:

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 521) schreiben vor, wie KMF-haltige Abfälle gesammelt und transportiert werden müssen. In der Praxis bedeutet das:

1. Verpackung – Big Bag-Ausführung gemäß TRGS 521:

  • Reißfeste, UV-stabil beschichtete Gewebesäcke
  • Mit Aufdruck „MINERALFASERABFÄLLE“ (deutlich sichtbar)
  • Entsorgung nur in vollständig intakter Verpackung
  • Big Bags müssen mit Zuziehkordel sicher verschlossen werden
  • Big Bags dürfen nicht beschädigt oder durchnässt sein

2. Annahmekontrolle – wichtige Kriterien bei Abgabe:

  • Akustikdämmplatten müssen trocken und sauber verpackt sein
  • Nur verpackte Einheiten mit maximaler Kantenlänge von 1,10 m werden angenommen
  • Keine Fremdstoffe oder gemischter Bauabfall – reine Mineral- oder Akustikplatte

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Dämmstoffe unter AVV 170603* fallen, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen bei der genauen Einschätzung und Klassifizierung.

Was darf nicht beigemischt werden?

Bitte beachten Sie: Die Beimischung anderer Baustoffe oder die lose Entsorgung von KMF-haltigen Platten ist nicht zulässig. Im Big Bag dürfen ausschließlich folgende Materialien enthalten sein:

  • KMF-Dämmstoffe (z. B. alte Akustikplatten)
  • Mineralwolle mit erhöhtem organischen Anteil (z. B. Binde- oder Klebstoffe)
  • Keine Holzreste, kein Bauschutt oder Verpackungsmaterial
  • Keine Rohre, Kabel, Folien etc.
  • Keine asbesthaltigen Platten oder sonstiger Sonderabfall

Eine vermischte Anlieferung führt zur Rückweisung oder Umdeklarierung mit entsprechend höheren Entsorgungskosten.

Umwelt- und Arbeitsschutz

Bei der Demontage von KMF- oder schadstoffhaltigen Akustikplatten ist der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung Pflicht:

  • FFP2-Maske oder Atemschutz
  • Handschuhe, Schutzbrille, Einweganzug
  • Staubarmes Arbeiten (z. B. durch Anfeuchtung der Platten)
  • Keine mechanische Zerkleinerung vor Ort

So schützen Sie Ihre Mitarbeitenden und verhindern die Verbreitung potenziell gefährlicher Fasern auf der Baustelle.

Im Zweifelsfall:

Fragen Sie unser Serviceteam!

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