Das müssen Sie beachten
Akustikdämmstoffe sicher entfernen und entsorgen
Was bei der Trennung, Sammlung und Entsorgung von Akustikdämmplatten zu beachten ist – insbesondere bei älteren Materialien
Akustikdämmplatten sind in vielen Gebäuden fester Bestandteil von Decken-, Wand- oder Bodenaufbauten. Sie dienen dem Schallschutz, tragen zur Wärmedämmung bei und bestehen aus unterschiedlichsten Materialien – von Mineralwolle über Holzfaser bis hin zu PUR-Schaum oder Gips-Verbundstoffen. Doch beim Rückbau stellt sich die Frage: Wie lassen sich diese Platten sicher entsorgen?
Denn besonders ältere Akustikplatten können aus künstlichen Mineralfasern (KMF) bestehen und gesundheitlich bedenklich sein. Einige Varianten enthalten Schadstoffe wie Formaldehyd oder GFK-ähnliche Bestandteile, andere gelten sogar als gefährlicher Abfall (AVV 170603*). Die Devise lautet also: Vorsicht statt Vermischung!
Was sind Akustikdämmplatten?
Akustikdämmplatten sind spezielle Baustoffe zur Verbesserung des Schallschutzes innerhalb Gebäuden. Typische Materialien sind:
- Mineralfaser (Glaswolle, Steinwolle)
- Holzfaserplatten
- Gipsfaser- oder Gipskarton-Verbunde
- Schaumpolymere (z. B. PUR, EPS)
- Textilbasierte oder Naturfaserplatten (z. B. Hanf, Kokos, Jute)
- Perforierte Gips- oder Metallkassetten mit schalldämmender Einlage
Gerade Mineralfaserplatten, die vor 1996 produziert wurden, können lungengängige Fasern enthalten und müssen entsprechend gesichert entsorgt werden.
Entsorgungspflicht nach AVV 170603*
Akustikdämmplatten mit belasteten Mineralfasern fallen unter den Abfallschlüssel AVV 170603* („anderweitig als unter 17 06 01 und 17 06 05 genannte Dämmmaterialien“), was bedeutet: Sie gelten als gefährlicher Abfall und unterliegen besonderen Sammel- und Transportregeln.
Ein typisches Beispiel: KMF-Akustikplatten mit erhöhtem organischem Anteil aus Altbausanierungen müssen als gefährlicher Abfall deklariert und in geeigneten Gebinden gesichert transportiert werden.
Verpackung gemäß TRGS 521 – das ist vorgeschrieben:
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 521) schreiben vor, wie KMF-haltige Abfälle gesammelt und transportiert werden müssen. In der Praxis bedeutet das:
1. Verpackung – Big Bag-Ausführung gemäß TRGS 521:
- Reißfeste, UV-stabil beschichtete Gewebesäcke
- Mit Aufdruck „MINERALFASERABFÄLLE“ (deutlich sichtbar)
- Entsorgung nur in vollständig intakter Verpackung
- Big Bags müssen mit Zuziehkordel sicher verschlossen werden
- Big Bags dürfen nicht beschädigt oder durchnässt sein
2. Annahmekontrolle – wichtige Kriterien bei Abgabe:
- Akustikdämmplatten müssen trocken und sauber verpackt sein
- Nur verpackte Einheiten mit maximaler Kantenlänge von 1,10 m werden angenommen
- Keine Fremdstoffe oder gemischter Bauabfall – reine Mineral- oder Akustikplatte
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Dämmstoffe unter AVV 170603* fallen, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen bei der genauen Einschätzung und Klassifizierung.
Was darf nicht beigemischt werden?
Bitte beachten Sie: Die Beimischung anderer Baustoffe oder die lose Entsorgung von KMF-haltigen Platten ist nicht zulässig. Im Big Bag dürfen ausschließlich folgende Materialien enthalten sein:
- KMF-Dämmstoffe (z. B. alte Akustikplatten)
- Mineralwolle mit erhöhtem organischen Anteil (z. B. Binde- oder Klebstoffe)
- Keine Holzreste, kein Bauschutt oder Verpackungsmaterial
- Keine Rohre, Kabel, Folien etc.
- Keine asbesthaltigen Platten oder sonstiger Sonderabfall
Eine vermischte Anlieferung führt zur Rückweisung oder Umdeklarierung mit entsprechend höheren Entsorgungskosten.
Umwelt- und Arbeitsschutz
Bei der Demontage von KMF- oder schadstoffhaltigen Akustikplatten ist der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung Pflicht:
- FFP2-Maske oder Atemschutz
- Handschuhe, Schutzbrille, Einweganzug
- Staubarmes Arbeiten (z. B. durch Anfeuchtung der Platten)
- Keine mechanische Zerkleinerung vor Ort
So schützen Sie Ihre Mitarbeitenden und verhindern die Verbreitung potenziell gefährlicher Fasern auf der Baustelle.
Im Zweifelsfall:
Fragen Sie unser Serviceteam!