Das müssen Sie beachten
Entsorgung von Boden/Mineralischen Abfällen
Die fachgerechte Annahme und Entsorgung von mineralischen Abfällen wie Bauschutt oder Bodenaushub ist ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz.
Um eine sichere Verwertung dieser Materialien zu gewährleisten, gelten für die Anlieferung bestimmte Anforderungen an Sortierung, Verpackung und Deklaration. Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten Annahmevoraussetzungen bei Landwehr.
Welche Abfälle werden angenommen?
Folgende mineralische Abfälle sowie Abfallgemische können unter bestimmten Voraussetzungen angenommen werden:
- Bodenaushub (unbelastet bis leicht belastet)
- Bauschutt (Sortenrein und gemischt)
- Straßenaufbruch (asphaltiert / ungebunden)
- Betonbruch (armiert / unarmiert)
- Ziegel/Mauerwerksbruch
- Keramiken, Fliesen, Waschbecken etc.
Was darf nicht beigemischt werden?
Bitte beachten Sie: Die Beimischung anderer Baustoffe oder die lose Entsorgung von KMF-haltigen Platten ist nicht zulässig. Es dürfen ausschließlich folgende Materialien enthalten sein:
- Verunreinigtes Material mit Schadstoffen (z. B. Teer, Asbest, Öl- oder Farbenreste)
- Hausmüll, Gewerbeabfälle, Sperrmüll
- Gips- und Dämmstoffe
- Kunststoffverunreinigungen
- Holz, Metall, Glas
Anforderungen an die Anlieferung
Damit eine ordnungsgemäße Annahme erfolgen kann, sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
Sortenreinheit / Trennung:
Baustoffe wie Beton, Ziegel oder Keramik müssen soweit möglich getrennt angeliefert werden.
Herkunftsnachweis & Deklaration:
Es ist anzugeben, woher das Material stammt (z. B. Bauvorhaben, Adresse, Bodengutachten – falls vorhanden).
Sichtprüfung vor Ort:
Vor der Ablagerung erfolgt eine Sichtkontrolle durch das Personal. Bei unklarer Stoffzusammensetzung kann eine Annahme verweigert oder Nachuntersuchung verlangt werden.
Begleitunterlagen:
Evtl. sind Analysezertifikate/Einstufung nach Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) erforderlich – insbesondere bei größeren Mengen oder Verdachtsfällen.
Fremdstoffe minimieren:
Störstoffe dürfen nur in zulässigem Maße enthalten sein. Bei zu hohem Mischungsgrad sind Sortierzuschläge oder Rückweisung möglich.
Verpackung/Lieferform
- Lose Anlieferung per LKW-Kipper, Container, Sattel etc.
- Materialien dürfen nicht vermischt oder mit nicht-mineralischen Abfällen verunreinigt sein
- Achtung: Nur gut zugängliche und entladbare Materialien
Entsorgungs- & Annahmemöglichkeiten
Die Annahme mineralischer Abfälle erfolgt ausschließlich an der zertifizierten Annahmestelle der Firma Landwehr.
Mengen ab ca. 10 m³ sollten vorab telefonisch oder schriftlich angemeldet werden.
Hinweise zur Entsorgungspflicht & Sorgfalt
Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und LAGA-Richtlinien sind alle Erzeuger, Besitzer und Beförderer mineralischer Abfälle verpflichtet:
- Abfälle ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen
- Dokumentationspflichten einzuhalten (z. B. Wiegescheine, Herkunftsnachweise)
Verdachtsmomente auf belastete Materialien müssen dem Personal vorab mitgeteilt werden!
Besondere Regelungen
Asbesthaltige Stoffe wie asbestbelasteter Putz, Platten oder Wellasbest sind gesondert zu deklarieren und nur in zugelassenen Big-Bags und mit Genehmigung entsorgbar.
Künstliche Mineralfasern (KMF) wie Dämmwolle dürfen nicht mit Bauschutt vermischt werden.
Im Zweifelsfall:
Fragen Sie unser Serviceteam!


